MANIFEST

Das antichristliche System, das durch die WHO, die UN, und die Regierungen der Welt wirkt, hatte während der Zeit von «Corona» die Kirchengemeinden und das Evangelium von Jesus Christus verspottet.

 

Sie taten dies durch die willkürliche Schließung von Kirchengemeinden und haben die Kirchengemeinden nicht als notwendigen Dienst anerkannt und gewürdigt, sondern öffentlich diskriminiert und sogar verfolgt.

 

In ihrer Überheblichkeit und Gottlosigkeit haben sie versucht, das Wort und die Kraft Gottes zu neutralisieren und die Stimme der Kirchengemeinden – die Stimme der Wahrheit und der Gerechtigkeit – zum Schweigen zu bringen.

 

Die Lehre Jesu Christi wird ignoriert oder verharmlost.

 

Sie verspotten das Wort des Allmächtigen Gottes, die Kraft des Heiligen Geistes, die Kraft unserer Anbetung, Psalm 91, die rettende, erhaltende und bewahrende Kraft Gottes, die Kraft der Gemeinschaft, den Tisch des Herrn, den Leib und das Blut Jesu, die Lehre vom Handauflegen, das Gebot, zusammenzukommen, die Kraft der Einheit und das Gebet der Übereinstimmung.

 

So sind die Leute von River Schöftland wie Elija, wir verspotten die Propheten von Baal, wir verspotten die Mainstream-Medien, wir verspotten diejenigen, die sich gegen den Allmächtigen Gott stellen und IHN ablehnen. Sie werden fallen und scheitern – ein jeder von ihnen.

 

Wir stehen ein für das Wort Gottes und für die Milliarden Menschen in der Welt, denen das Recht auf freie Religionsausübung genommen wird und die es vielleicht nie wieder erhalten werden.

 

Wir stehen ein für die Hunderte von Millionen Menschen, die aufgrund unüberlegten und ungerechtfertigten Handlungen verhungern.

 

Der Virus existierte, wie auch in der Vergangenheit Viren vorkamen; es gibt jedoch keine Rechtfertigung für die drakonischen Massnahmen, die von den Regierungen ergriffen werden, die uns vermeintlich «schützen» sollen.

 

Heute ist man sich bewusst, dass sich die Ratschläge von Wissenschaftlern und Epidemiologen – Experten für Pandemien und Immunologie – widersprechen.

 

Der Prozentsatz der Todesfälle die den Viren unterliegen, ist im Vergleich zur Erholungsrate gering, und noch geringer im Vergleich zu der Zahl der Menschen, die durch den Verlust von Arbeitsplätzen, Unternehmen, die Zerstörung ihrer Wirtschaft und den Verlust persönlicher Freiheiten auf Jahre hinaus beeinträchtigt sind und sein werden.

 

Viele weitere Menschen sind vom Tod bedroht oder bereits gestorben, weil ihnen die medizinische Versorgung für andere Krankheiten verweigert werden.

 

Wir setzen uns ein für die Träume von Milliarden von Menschen auf der ganzen Welt. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Nationen der Erde frei entscheiden können – ohne Erpressung der Bürgerinnen und Bürger durch die erzwungene Teilnahme an Tracking-Apps, Zwangsimpfungen oder drohenden dauerhaften Verlust ihrer Freiheiten und Rechte.

 

Regierungen dienen den Menschen – die Menschen sind nicht verpflichtet, den Regierungen zu dienen.

 

Unsere Rechte sind uns vom Allmächtigen GOTT gegeben.

 

Wir sind keine Sklaven – wir sind freie Menschen.

 

Wir setzen uns ein für die Wiederherstellung des Rechts der Menschen, auf eigene Gefahr zu leben und zu sterben.

 

Wir werden aufstehen und Anbetung gemäss Psalm 150 – mit Stimmen und Gesang und Musikinstrumenten, Blasinstrumenten, Streichinstrumenten und Schlaginstrumenten.

 

Wir werden aufstehen und den Missionsbefehl befolgen.

 

Wir werden aufstehen und das Evangelium in Wahrheit, gemäss Gottes Wort, verkünden.

 

Wir werden aufstehen und den Kranken die Hände auflegen.

 

Wir werden aufstehen und Dämonen austreiben.

 

Wir werden aufstehen und Bekehrte taufen und Säuglinge einsegnen.

 

Steh mit uns auf!

 

Möge dieser Aufbruch durch Gottes Volk in jedem Land der Welt nachgeahmt werden.

 

Der Aufbruch

 

 

Kenne die Bestimmungen deiner Bundesverfassung:

Die ersten Worte der schweizerischen Bundesverfassung lauten:

 

„Im Namen Gottes des Allmächtigen!“

 

Art. 2 – Zweck

  1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

  2. Kapitel – Grundrechte

Art. 7 – Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Art. 10 – Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

  1. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Art. 13 – Schutz der Privatsphäre

  1. Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

  2. Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Art. 15 – Glaubens- und Gewissensfreiheit

  1. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

  2. Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

  3. Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

Art. 22 – Versammlungsfreiheit

  1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.

  2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

Art. 23 – Vereinigungsfreiheit

  1. Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet.

  2. Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen.

Art. 27 – Wirtschaftsfreiheit

  1. Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.

  2. Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.

Art. 35 – Verwirklichung der Grundrechte

  1. Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

  2. Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

  3. Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.

Art. 36 – Einschränkungen von Grundrechten

  1. Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar

  2. Abschnitt – Wirtschaft

Art. 94 – Grundsätze der Wirtschaftsordnung

  1. Bund und Kantone halten sich an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit.

  2. Sie wahren die Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft und tragen mit der privaten Wirtschaft zur Wohlfahrt und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung bei.

Art. 140 – Obligatorisches Referendum

  1. Dem Volk und Ständen, müssen zur Abstimmung unterbreitet werden:

  2. c) Die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.